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Out in Church. Für mehr Vielfalt in der Kirche.

„Für eine Kirche ohne Angst“. Unter diesem Motto outeten sich im Januar 125 Mitarbeiter*innen der katholischen Kirche als queer, also nicht heteronormativ. Und schrieben damit arbeitsrechtliche Geschichte.

Die Priester*innen und Beschäftigen forderten eine Reform des innerhalb der Kirche geltenden Arbeitsrechtes, das homo- und transsexuelle Menschen diskriminiert, kriminalisiert und letztlich mit der Kündigung sanktioniert. Auch Papst Franziskus sendet als Oberhaupt der katholischen Kirche leider keine eindeutigen Botschaften, wenn er es sich verbietet, über queere Personen zu richten, dann aber die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare streng untersagt.

Die katholische Kirche hat sich mit einem eigenen Arbeitsrecht organisiert, das besonders in der persönlichen Lebensführung der Mitarbeiter*innen Loyalität und Gehorsam verlangt.

So kam es in der Vergangenheit zu aus arbeitsrechtlicher Sicht untragbaren Situationen, in denen Paare ihre Liebe oder gar Beziehung nicht öffentlich leben durften. Priester*innen, die ohnehin im Zölibat leben, dürften ihre homo- beziehungsweise transsexuelle Orientierung demnach nicht kommunizieren, geschweige denn zugeben. Kirchliche Mitarbeiter der Caritas oder des pastoralen Dienstes, aber auch Lehrer*innen mit dem Lehrauftrag der katholischen Kirche versprechen ebenfalls ein Leben im Einklang mit der römisch-katholischen Kirche. Ein Bruch dieses Versprechens führt zum Entzug dieser Beauftragung, der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

So war es Monika Schmelter, die bei der Caritas im Münsterland arbeitete, über 40 Jahre lang nicht möglich, ihre Liebe öffentlich zu leben. Auch ihre Partnerin durfte sich nicht zu ihrer Sexualität und ihrer Partnerin bekennen, da sie Religionslehrerin war und ebenfalls die ‚Missio Canonica‘ versprach. Im Heimatdorf fürchteten sie den Verrat, privat nahmen sie lange Wege zur Arbeit in Kauf und litten unter großen emotionalen Lasten. Erst im Ruhestand heirateten die beiden Frauen. Nun möchten sie sich dafür einsetzen, dass kommenden Generationen im kirchlichen Dienst dieser seelische Schmerz erspart bleibt und die Vielfalt Einzug in den praktizierten Glauben erhält.

Laut dem geltendem Kirchenrecht können deutsche Bischöfe dieses in Eigenverantwortung ändern, ohne vorher um Zustimmung des Vatikans bitten zu müssen. Neben der religiösen Selbstbestimmung der katholischen Kirche, einem der größten Arbeitgebern Deutschlands, wirkt nun auch eine weitere Größe auf die arbeitsrechtliche Situation: das Grundgesetz. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes garantiert es nun die Gesetze von homosexuellen, unverheirateten, geschiedenen und ungetauften Menschen an katholischen Krankenhäusern, Schulen und anderen Einrichtungen – 1,3 Millionen an der Zahl.

Religion ist etwas Intimes, Individuelles, etwas Ungreifbares. Das deutsche Arbeitsrecht nicht. Egal ob in einem kirchlichen, oder jedem anderen Betrieb: Wir kämpfen gegen Diskriminierung jeder Art. Solidarisch und für ein offenes, tolerantes Morgen.

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