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Wegfall der Homeoffice-Pflicht:

Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Die Covid-19-Pandemie hat das Arbeiten von zu Hause zu einem normalen Bestandteil des Alltags vieler Arbeitnehmer*innen gemacht.

Seit dem 18. November 2021 waren Arbeitgeber*innen erneut dazu verpflichtet, dort wo es möglich ist, Homeoffice anzubieten. Mit den zum 20. März 2022 eingetretenen Lockerungen der Coronaschutzmaßnahmen ist diese Pflicht nun wieder entfallen – Millionen Arbeitnehmer*innen können an ihren Arbeitsplatz zurückkehren oder sollen dies sogar. Doch viele wollen eine generelle Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht. Auch nach dem Wegfall der Homeoffice-Pflicht und nach Ende der Pandemie fordern viele Arbeitnehmer*innen, dass ihnen das Arbeiten von zu Hause weiterhin ermöglicht wird.

Die Pandemie hat gezeigt, dass Homeoffice möglich und profitabel ist: Nicht nur für Arbeitnehmer*innen bringt Homeoffice Vorteile mit sich – besonders die Fahrtzeitersparnis, das Mehr an Flexibilität und die Möglichkeit der Vereinbar-keit von Familie und Beruf stellen sich für sie als Gewinn dar. Auch für Arbeitgeber*innen birgt es attraktive Vorteile insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit der Kostenersparnis bei Bürofläche und -material und der Rückgang von Krankmeldungen.

Viele Arbeitgeber*innen haben die Vorteile des hybriden Arbeitens erkannt und wollen diese für sich nutzen – sie bieten auch ohne bestehende Pflicht weiterhin die Möglichkeit, aus den eigenen vier Wänden heraus zu arbeiten. Neben den genannten Vorteilen, sehen dabei viele auch die noch immer hohen Corona-Infektionszahlen als Grund, von einer generellen Rückkehr ins Büro abzusehen.

Doch was passiert, sollten die Infektionszahlen sinken und Arbeitgeber*innen dies als Anlass nehmen, sich vom freiwillig gewährten Homeoffice abzuwenden oder sich diesem Thema außerhalb einer entsprechenden Pflicht generell versperren? Eine gesetzliche Regelung, die einen allgemeinen Anspruch auf Homeoffice zugesteht, gibt es in Deutschland nicht. Arbeitgeber*innen bringen in diesem Zusammenhang gerne das Gerechtigkeitsargument: Warum sollte beispielsweise dem Büropersonal Homeoffice mit all seinen Vorteilen gewährt werden, wenn Homeoffice in anderen Bereichen des Betriebs, wie der Produktion, nicht umsetzbar ist? Doch zeichnet sich die Arbeitswelt nicht gerade durch Unterschiede aus? Jobs und Arbeitsbedingungen sind verschieden, Gehälter unterschiedlich hoch. Komplette Gleichbehandlung auf allen Ebenen kann es nicht geben – auch nicht bei dem Thema Homeoffice. Auch das Argument, Arbeitgeber*innen könnten besser einschätzen, wie und wo Arbeitnehmer*innen ihre Arbeitsleistung am besten erbringen können, kann dem Verlangen nach Homeoffice nicht entgegengehalten werden. Viele Arbeitnehmer*innen arbeiten gerade aus dem Grund lieber von zu Hause, weil sie dort ungestört sind und sich besser konzentrieren können. Die Einschätzung obliegt jedem persönlich und ist durch den Arbeitgeber nicht möglich.

Es muss eine Arbeitswelt geschaffen werden, in der jeder selbst entscheiden kann, wo und wie er am produktivsten seine Arbeitsleistung erbringen kann und möchte. Bieten Arbeitgeber*innen Homeoffice nicht bereits freiwillig an und gibt es keine entsprechenden Regelungen im Betrieb, gibt es bisher keine gesetzlich gesicherte Möglichkeit für den Einzelnen, Homeoffice durchzusetzen. Daher liegt es an dem Gesetzgeber, den Arbeitnehmer*innen die Vorteile des hybriden Arbeitens mit Blick auf den Wandel in der Arbeitswelt gesetzlich zu sichern. Vorbildfunktion hat hier insbesondere Portugal. Dort trat bereits 2021 als Reaktion auf die durch die Pandemie veränderte Arbeitswelt ein weitreichendes Gesetz in Kraft, das die Unternehmen in puncto Homeoffice in die Pflicht nimmt und die Rechte der Arbeitnehmer*innen stärkt.