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Job-Sharing.
Don’t call it Teilzeit.

Sharing ist in aller Munde. Besonders die Mobilität profitiert von dieser Art des Teilens, in der sich Mitglieder einer Plattform oder des Freundeskreises beispielsweise ein Auto oder Fahrrad teilen. So muss sich nicht jedes Individuum ein eigenes Auto kaufen, während das einzelne Auto optimal genutzt wird und nicht bloß rumsteht.

Eine wirtschaftliche und ressourceneffiziente Lösung, warum also nicht auch den Job sharen?

Auch wenn dieses Arbeitsmodell in Deutschland erst seit den 80er Jahren angewendet wird, teilen schon in ungefähr 20% der deutschen Unternehmen Mitarbeiter ihre Aufgaben und Verantwortungen. Im Tandem-Modell haben die Personen, die zusammen eine Position oder Aufgabe übernehmen, verschiedene Möglichkeiten des Teilens und können entweder die Zeit oder aber die Unteraufgaben splitten. Im klassischen Sinne wird eine Vollzeitstelle an zwei Personen übergeben, die dann jeweils in Teilzeit arbeiten. Im Ergebnis können die Tandem-Partner in effektiv weniger Arbeitszeit ihre Stärken und Fähigkeiten präzise einsetzen, weshalb Tandem- und Job-Sharing-Modelle in beinahe jeder HR-Abteilung bekannt sind.

So werden Aufgaben und Positionen, die vorher komplex und unattraktiv waren, weniger zeitintensiv, flexibler und weniger komplex. Selbst Führungspositionen lassen sich inhaltlich und organisatorisch entzerren, was dem Wunsch vieler Arbeitnehmer*innen entspricht. Im Zuge neuer Arbeitswelten, der Modern Work 4.0 und der Digitalisierung, rückt die Wertschätzung der Mitarbeiter für viele Unternehmensführungen in den Fokus des Personalmanagements. Job-Sharing-Modelle gewinnen zudem auch Fachpersonal mit bestimmten Vorstellungen der Arbeitszeit für sich und können sie dank einer ausgewogenen Work-Life-Balance langfristig begeistern.

Arbeitsrechtlich ergeben sich aus dem Job-Sharing keine Umstellungen oder Probleme, da die Anpassungen vielmehr operativer Natur sind: Was vorher eine Stelle war, sind nun zwei Teilzeitstellen. Ob nun 50/50, 60/40 oder 20/80 ist den beiden Mitarbeiter*innen überlassen und auch juristisch jeweils als reguläres Arbeitsverhältnis zu betrachten. Bereits bestehende Stellen können mit etwas Mut und lösungsorientierter Kommunikation in einen geteilten Job umgewandelt werden und per Ausschreibung mit weiterem Personal vervollständigt werden. Arbeitnehmer*innen, die bereits in einem Job-Sharing-Modell arbeiten, sich aber nach neuen Aufgaben sehnen, vervielfachen ihre Chancen auf einen reibungslosen und erfolgreichen Jobwechsel, wenn sie sich im Tandem bewerben und somit auf gemeinsame Stärken und Erfahrung verweisen können.

Mit Hinblick auf den sich verschärfenden Fachkräfte-Mangel und die modernen Anforderungen an attraktive Arbeitsbedingungen ist Job-Sharing ein Zukunftsmodell, das neben vielen Chancen und Synergieeffekten auch Aufgaben und Herausforderungen mit sich bringt. Auf der Arbeitgeberseite liegt der Garant für den Erfolg einer solchen Umstellung im Vertrauen in die Mitarbeiter*innen, doch liegen besonders in der Kommunikation und den entstehenden Schnittstellen zwischen den Kolleg*innen potentielle Problemfelder. Auch gilt es zu errechnen, ob die lohnsteuerbedingten Mehrausgaben die durchaus besseren Vertretungsoptionen aufwiegen.

Alle weiteren wichtigen Fragen zum Arbeitsrecht und der Organisation im Job-Sharing beantworten Ihnen die Anwält*innen der LNS.
Mit ungeshareter Aufmerksamkeit.