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Die Angst vor dem Sternchen

Es gibt gesellschaftspolitische Themen, die selbst nach Jahrzehnten noch polarisieren. Sei es die Einführung eines bundesweiten Tempolimits, der Ausstieg aus Kohle- und Atomkraft oder die Verwendung gendersensibler Sprache. Der Einsatz eines sog. Gender-Gaps (Arbeitnehmer_innen) wird spätestens seit 2003 debattiert und entwickelte sich in den Folgejahren zum inzwischen hinreichend bekannten Gendersternchen (Arbeitnehmer*innen). Dem Anstoß zahlreicher Diskussionen. Und auch einiger Klagen.

So musste das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein im Sommer 2021 gerichtlich feststellen, dass die Verwendung des Gendersternchens in einer Stellenausschreibung mehrgeschlechtlich geborene Menschen nicht diskriminiere. Im Gegenteil: Das Gendersternchen sei momentan eines der am weitesten verbreiteten Methoden, um gendergerecht zu schreiben und die Vielfalt der Geschlechter deutlich zu machen. Unbeachtlich sei in diesem Zusammenhang insbesondere, ob das Gendersternchen den offiziellen Regeln der deutschen Rechtsprechung entspreche, so das LAG weiter.

Eine Rechtsauffassung, die der ehemaligen Familienministerin Christine Lambrecht nicht gefallen dürfte. Bezeichnete sie die Verwendung des Gendersternchens doch im Herbst 2021 im Rahmen eines Empfehlungsschreibens des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als „rechtswidrig“. Selbiges gelte selbstverständlich auch für alle sonstigen geschlechtsneutralen Wortkonstruktionen mit Sonderzeichen.

Etwas weniger drastisch formuliert es der Rat für deutsche Rechtschreibung. Der „Hüter“ der Orthografie unterstütze zwar grundsätzlich die Auffassung, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden solle. Dies sei allerdings eine gesellschaftspolitische Aufgabe, die nicht allein mit einer Änderung der Rechtschreibung gelöst werden könne.

Aller Bedenken zum Trotz veröffentlichte die Audi AG 2021 unter dem Motto „Vorsprung beginnt im Kopf“ einen „Leitfaden für gendersensible Sprache“. Ziel sei es, Wertschätzung, Offenheit, Verantwortung und Integrität als Basis der Unternehmenskultur auch in der Sprache deutlich zu machen. Zum Ausdruck der gendersensiblen Kommunikation hat sich Audi dabei der Nutzung des Gender-Gaps (Audianer_innen) verschrieben.

So weit, so gut. Und fortschrittlich.

Wäre da nicht die Klage eines VW-Mitarbeiters, der sich durch die Anwendung des Gender-Leitfadens bei der Konzerntochter Audi in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt sieht. Anders als einigen Presseberichten zu entnehmen ist, wendet sich der Kläger dabei gerade nicht gegen eine arbeitgeberseitige Weisung, genderneutrale Sprache zu verwenden. Vielmehr stört er sich als Adressat bzw. Empfänger einer Mitteilung an der Verwendung des Gender_Gaps.

Den Kompromissvorschlag des Landgerichts Ingolstadt, den Kläger zukünftig „normal“ anzuschreiben, lehnte Audi zuletzt konsequenterweise ab. Eine Entscheidung des Gerichts wird für Ende Juli erwartet. Unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits dürfte die tatsächlich diskussionswürdige Rechtsfrage, ob Arbeitnehmer*innen qua Direktionsrecht zur Verwendung gendersensibler Sprache angewiesen werden können, damit unbeantwortet bleiben. Zumindest vorerst.