Die Fünftelregelung bei Abfindungen
Was Arbeitnehmer*innen dazu wissen müssen:
Wenn Arbeitnehmer*innen im Rahmen einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags eine Abfindung erhalten, wird diese grundsätzlich als außerordentliche Einkunft gemäß § 34 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) versteuert. Allerdings sieht das Gesetz für solche Einkünfte eine steuerliche Erleichterung vor, die sogenannte „Fünftelregelung“, die in vielen Fällen zu einer erheblichen Steuerentlastung führt.
Was ist die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung nach § 34 EStG stellt eine steuerliche Vergünstigung dar, die für außerordentliche Einkünfte, wie Abfindungen, Anwendung findet. Diese Regelung sorgt dafür, dass die Abfindung nicht sofort in voller Höhe versteuert wird, sondern fiktiv auf fünf Jahre verteilt wird. Der Steuerbetrag, der auf die Abfindung entfällt, wird dabei so berechnet, als würde sie in fünf Teilbeträgen über einen längeren Zeitraum ausgezahlt.
Wie funktioniert die Berechnung?
1. Die Abfindung wird zunächst durch fünf geteilt.
2. Für jeden Teilbetrag wird der progressive Steuersatz berechnet, der sich aus dem gesamten zu versteuernden Einkommen inklusive des Teilbetrags ergibt.
3. Die Steuer, die auf einen Teilbetrag entfällt, wird mit fünf multipliziert, um die Gesamtsteuerlast für die Abfindung zu ermitteln.
Beispiel:
Angenommen, ein Arbeitnehmer erhält eine Abfindung in Höhe von 50.000 Euro. Wenn die Fünftelregelung zur Anwendung kommt, wird diese auf fünf Teilbeträge zu je 10.000 Euro aufgeteilt.
Für die Berechnung des Steuersatzes wird die gesamte Einkommenshöhe einschließlich des Teilbetrags von 10.000 Euro berücksichtigt. Die Steuer, die auf diesen Teilbetrag entfällt, wird dann mit fünf multipliziert, um die Gesamtsteuerlast zu berechnen.
Vorteile der Fünftelregelung
• Geringere Steuerlast: Da der progressive Steuersatz auf die Abfindung über fünf Jahre verteilt angewendet wird, führt dies häufig zu einer geringeren Steuerlast als bei der sofortigen Besteuerung der gesamten Summe.
• Progressiver Steuersatz: Die Anwendung der Fünftelregelung kann besonders vorteilhaft sein, wenn die Abfindung einen Steuerprogressionseffekt abmildert. In vielen Fällen wird der Steuerbetrag auf die Abfindung so berechnet, dass der Arbeitnehmer in einem niedrigeren Steuersatzbereich bleibt.
Voraussetzungen für die Anwendung der Fünftelregelung
Die Fünftelregelung gilt nur dann, wenn die Abfindung eine „außerordentliche“ Zahlung darstellt. Regelmäßige Zahlungen, die beispielsweise aufgrund von Tarifverträgen oder vertraglichen Regelungen gezahlt werden, sind nicht begünstigt.
Nach der bisherigen Gesetzeslage hatten die Unternehmen für bestimmte Arbeitslöhne (insbesondere Abfindungen) im Lohnsteuerabzugsverfahren die Fünftel-Regelung zu ermitteln, einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Ab dem 1. Januar 2025 obliegt es nunmehr den Beschäftigten, die Prüfung und Anwendung der Fünftel-Regelung durch das Finanzamt bei der Abgabe der Steuererklärung zu beantragen, um anschließend die Privilegierung zu erlangen.
Fazit:
Die Fünftelregelung stellt für Arbeitnehmer*innen, die eine Abfindung erhalten, eine attraktive steuerliche Möglichkeit dar, die Steuerlast zu reduzieren. Die genaue Steuerersparnis hängt jedoch vom individuellen Steuersatz ab und sollte gegebenenfalls durch einen Steuerberater konkretisiert werden. In vielen Fällen führt die Anwendung der Fünftelregelung zu einer erheblichen Steuerersparnis.
von Maria Tsioka
Diese Information stellt keine steuerliche Beratung dar und kann diese auch nicht ersetzen. Für die Beurteilung Ihres individuellen Sachverhalts lassen Sie sich von einem Steuerberater/einer Steuerberaterin beraten. Dieser Artikel wurde mit größter Sorgfalt erstellt, es besteht dennoch keine Gewähr der Richtigkeit und Aktualität.