Die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 – Auswirkungen für Betriebsräte?
Um nach dem Bruch der Regierungskoalition von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Neuwahlen herbeizuführen, hat Bundeskanzler Olaf Scholz die Vertrauensfrage gestellt und – wie beabsichtigt – verloren. Im Anschluss schlug er dem Bundespräsidenten vor, den Bundestag aufzulösen. Die politische Zukunft Deutschlands dominiert seither die mediale Berichterstattung.
Aber haben die Neuwahlen auch Auswirkungen auf die Arbeit von Betriebsräten?
Diese Frage wird sich wohl erst in den kommenden Monaten oder auch Jahren beantworten lassen. Dennoch liefern die Wahlprogramme der Parteien, die zukünftig ins Parlament einziehen, interessante Einblicke für das Thema Mitbestimmung in der Zukunft!
Wer plant was für Betriebsräte?
Die CDU und CSU werden im 21. Deutschen Bundestag stärkste Kraft. Die CDU/CSU setzt in ihrem Wahlprogramm auf die Stärkung von Betriebsratsarbeit. Betriebsratsarbeit soll digitaler werden. Neben den altbekannten Präsenzformaten sollen Online-Betriebsratssitzungen und Online-Betriebsversammlungen als gleichwertige Optionen eingeführt werden. Auch für Betriebsratswahlen soll die Option geschaffen werden, online zu wählen. Neben dem Thema Digitalisierung will die CDU/CSU prüfen und sicherstellen, dass Betriebsratsgründungen nicht verhindert werden.
Das Wahlprogramm der AfD als zweitstärkste Kraft verhält sich nicht zum Thema Mitbestimmung und Betriebsrat.
Reformationsbedarf des Betriebsverfassungsgesetzes sieht hingegen die SPD. Die Mitbestimmung bei strategischer Personalplanung und Personalmessung, Gesundheitsschutz, Weiterbildung im Betrieb und der Einführung von KI soll ausgebaut werden. Wahlinitiatoren sollen besser geschützt werden und die Behinderung von Mitbestimmung als Offizialdelikt eingestuft werden. Die Umgehung von Mitbestimmung durch Schlupflöcher im Aufsichtsrat oder europäischem Gesellschaftsrecht will die SPD zukünftig verhindern.
Die Grünen wollen Betriebsratsarbeit und Klimaschutz auf die Karte bringen. Betriebliche Mitbestimmung als solche soll, neben Mitbestimmungsrechten in Sachen Umwelt- und Klimaschutz, gestärkt und erweitert werden. Gleiches gilt für die Themen der Qualifizierungsmaßnahmen sowie Gleichstellung im Betrieb.
Vereinfachung von Betriebsratswahlen, die strengere Verfolgung bei Behinderung von Wahlen und Betriebsräten und ein verlässlicher – auch digitaler – Zutritt von Gewerkschaften in den Betrieb machen sich die Linken zum Thema. Auch der Ausbau von erzwingbaren Mitbestimmungsrechten für Betriebs- und Personalräte bei der Personalbemessung, Betriebsschließungen, Verlagerung, Investitionen, Umwelt- und Klimafragen, Weiterbildung und Verhinderungen von Gesundheitsschäden ist geplant. In Aufsichtsräten von Unternehmen ab 500 Beschäftigten soll zudem eine echte paritätische Mitbestimmung geschaffen werden.
Was und wie viel davon in der Legislaturperiode umgesetzt wird bleibt abzuwarten. Sicher ist jedoch, Mitbestimmung und Betriebsratsarbeit ist und bleibt ein wichtiger Teil unserer demokratischen Gesellschaft!