Arbeitsrechtlicher Realitätscheck zur Gleichstellung im Unternehmen
Entgelttransparenz & Equal Pay: Der Gender Pay Gap in Deutschland zeigt sich weiterhin deutlich: Das Statistische Bundesamt (Destatis) teilt in einer Pressemitteilung anlässlich des Equal Pay Day am 27. Februar 2026 mit, dass der Gender Gap Arbeitsmarkt im Jahr 2025 mit 37 % auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr lag. Damit stagniert die Entwicklung. Das Entgelttransparenzgesetz entfaltet bisher begrenzte Wirkung: wenige Unternehmen nehmen das Gesetz ernst, wenige Mitarbeitende fordern ihre Rechte ein. Erfreulicherweise hat sich aber gezeigt, dass Betriebe mit Mitbestimmung besser abschneiden. Das Entgelttransparenzgesetz muss bis zum 7. Juni 2026 an die EU-Entgelttransparenzrichtlinie angepasst werden, um Equal Pay bei gleicher Arbeit besser durchzusetzen.
Diskriminierungsschutz: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bildet den zentralen rechtlichen Rahmen, um Beschäftigte vor Benachteiligungen wegen des Geschlechts zu schützen. Gerade Frauen erleben im Arbeitsleben nach wie vor strukturelle und individuelle Ungleichbehandlungen – oft offen, manchmal subtil und zunehmend auch technisch vermittelt, da KI gestützte Systeme unbewusste Bias verstärken können. Arbeitgeber*innen müssen daher sicherstellen, dass KI‑Systeme diskriminierungsfrei konzipiert, getestet und überwacht werden. Betriebsräte haben hier nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein starkes Mitbestimmungsrecht. Das AGG bietet wichtigen Schutz, doch seine Wirksamkeit hängt davon ab, wie konsequent Arbeitgeber, Führungskräfte und Betriebsräte ihn im Alltag umsetzen.
Frauen in Führung: Trotz rechtlicher Fortschritte bleiben sie unterrepräsentiert, weil strukturelle Hürden wie Teilzeitfallen und stereotype Rollenbilder Karrierewege ausbremsen. Die gesetzlichen Vorgaben zu Frauenquoten in Aufsichtsräten und bestimmten Führungspositionen sollen hier gegensteuern, doch ihre Wirkung zeigt sich bislang nur schrittweise – insbesondere in börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen.
Wie Arbeitgeber*innen, Betriebsräte & Beschäftigte ihren Beitrag zur Gleichstellung leisten können:
Für Arbeitgeber*innen empfiehlt es sich, jährlich einen „Gleichstellungscheck“ in ihrem Unternehmen durchzuführen. Hierbei sollten Lohnstrukturen und Beförderungsprozesse analysiert und bei Bedarf angepasst werden. Zudem helfen Schulungen zu den Themen Bias, Diversity und diskriminierungsfreier Personalauswahl, für das Thema zu sensibilisieren. Durch flexible Arbeitszeitmodelle und Homeoffice-Regelungen können Arbeitgeber*innen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie aktiv mitgestalten. Weibliche Vorbilder können durch kreative Aktionen gezielt sichtbar gemacht werden. Auch Betriebsräte können den Weltfrauentag als Anlass für Aktionen und Gespräche nutzen. Sie können Daten zu Entgeltstrukturen, Beförderungen und Teilzeitquoten einfordern und Handlungsmöglichkeiten prüfen. Beschäftigte haben Rechte, um Gleichstellung einzufordern (Auskunftsansprüche, Beschwerderechte, Schadensersatzansprüche etc.). Sich mit Kolleg*innen über Erfahrungen und Hindernisse auszutauschen, kann Mut geben, sich für sich selbst und seine Rechte stark zu machen. In einigen Unternehmen wurden Frauennetzwerke gegründet, die Diversität, Austausch und Empowerment fördern.
Der 8. März erinnert uns daran, wie viel erreicht wurde – und wie viel noch vor uns liegt. Nutzen wir diesen Tag, um Routinen zu hinterfragen, Strukturen neu zu denken und Gleichstellung nicht als Ziel, sondern als fortlaufende Aufgabe zu begreifen. Jede Veränderung beginnt mit dem Mut, neu hinzuschauen und konsequent weiterzugehen.
Von Canan Schneider