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Arbeit 4.0

Was vor wenigen Jahrzehnten noch als Science-Fiction in Filmen verarbeitet wurde, ist längst Realität geworden. Computer, Roboter und Algorithmen unterstützen und helfen dem Menschen nicht nur, sondern ersetzen ihn zunehmend in Gänze. Wie lautet die gesellschaftsrechtliche Antwort auf diese Entwicklung?

Wenn die menschliche Arbeitskraft, mitunter gar ihr Verstand und ihre Kreativität in verschiedensten Branchen ersetzt wird, sind Jobs und damit verknüpfte Existenzen gefährdet. Maschinen und angewandte Robotik eliminieren die Fehlerquelle Mensch und finden ihren Einsatz, sobald eine Kosteneffizienz oder gesteigerte Produktivität absehbar ist. Unausgebildetes Personal ist in großen Teilen der Logistik noch die kostengünstigere Variante, doch im Bereich der Energie- oder Stahlindustrie fallen schon jetzt Arbeitskräfte der wartungsfreien Elektronik und IT-Steuerung zum Opfer.

Anbieter smarter, elektronischer und digitaler Lösungen wachsen schnell und werden durch große Investitionen angetrieben. Um auch für kommende Generationen Wohlstand, Sicherheit und damit verbundene Freiheit sichern zu können, wird eine flächendeckende Fort- und Weiterbildung aller Altersgruppen unumgänglich sein. Schon heute wird zu digitalisierten, zukunftssicheren Berufsausbildungen und Studiengängen geraten, weswegen es umso dringlicher im Sinn der Arbeitnehmervertretung sein muss, sich für zukunftsgerichtete Weiterbildungsmaßnahmen einzusetzen.

Ein ganzheitlicher Personaltransfer in die Arbeitswelt 4.0 darf nicht auf den Generationenwechsel warten. Die Umstellung auf digitale und automatisierte Prozesse wird keinen biologischen Zyklen unterliegen, sondern wirtschaftlichen und ökonomischen Interessen. Kurzum: Wenn die Umstellung einen betriebswirtschaftlichen Vorteil erbringt, wird umgestellt. Zu diesem Zeitpunkt muss das Personal bereits mit Qualifikationen und Kenntnissen vorbereitet sein.

Auch die Besteuerung jener Anlagen, die menschliche Arbeitskräfte ersetzen, erfüllt nicht den menschlichen Wunsch des Wirkens und Schaffens, ersetzt keinen Arbeitsplatz mit sozialem Umfeld und emotionalem Stellenwert.

Der Schritt in die Arbeitswelt 4.0 wird für Betriebsräte der Übergang in die Wissensgesellschaft bedeuten müssen. Mit der Zeit und mit der Belegschaft.