Start-Up vs. Betriebsrat
Warum die betriebliche Mitbestimmung in Start-Ups (fast) keine Rolle spielt. Ein Erklärungsversuch.
2022 ist das Jahr der Betriebsratswahlen. In zehntausenden Betrieben werden deutschlandweit neue Betriebsrät*innen gewählt. Mit einer Ausnahme: der sogenannten Start-Ups. Start-Ups sind in aller Munde. Junge, noch nicht etablierte Unternehmen, die zur Verwirklichung meist innovativer Geschäftsideen mit geringem Startkapital gegründet werden und oftmals sehr früh auf den Erhalt von Fremdkapital angewiesen sind.
Unter den deutschen Start-Ups gibt es inzwischen mindestens 25 „Unicorns“, also Start-Ups mit einer Marktbewertung von über einer Milliarde US-Dollar. Hierzu zählen beispielsweise der Online-Lieferdienst Flink, die Versicherungs-App Clark sowie der Online-Broker Trade Republic. Neben ihrer beachtlichen Marktbewertung haben diese Start-Ups noch eine weitere Gemeinsamkeit: Sie alle haben keinen Betriebsrat – und sind dabei scheinbar keine Besonderheit.
Während etwa 9-10 % der über 8 Millionen Betriebe in Deutschland über einen Betriebsrat verfügen, ist der Anteil unter Start-Ups weitaus geringer. Offizielle Statistiken hierzu gibt es keine, die Angaben schwanken stark. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat den Betriebsrats-Anteil – jedenfalls unter den Berliner Start-Ups – im vergangenen Jahr auf „vielleicht fünf Prozent“ geschätzt. Ein Vorstandsmitglied des Deutschen Gründerverbandes schätzt hingegen einen deutschlandweiten Anteil von lediglich 0,1 Prozent. Damit hätte unter 1.000 Gründerbetrieben gerade einer eine Beschäftigtenvertretung.
Doch woran liegt das?
2020 versuchten beispielsweise die Beschäftigten der Smartphone-Bank N26 einen Betriebsrat zu gründen. Auf die Einladung zur Durchführung einer Betriebsversammlung reagierte der Arbeitgeber damals jedoch mit einer einstweiligen Verfügung. Hintergrund war – jedenfalls offiziell – ein fehlendes Gesundheits- und Sicherheitskonzept aufgrund der vorherrschenden Covid19-Pandemie. Arbeitgeberseitig wurde verlautbart, die Entscheidung der Belegschaft, die bestehende Feedback-Kultur „anders“ organisieren zu wollen, selbstverständlich zu unterstützen. Gleichzeitig entlarvten die N26-Gründer*innen die tatsächliche Intention des eingeleiteten Beschlussverfahrens jedoch selbst, als sie in einer E-Mail an die Belegschaft mitteilten, dass „ein deutscher Betriebsrat gegen fast alle Werte“ stünde, an die man bei N26 glaube. Ein Betriebsrat würde das Start-Up verlangsamen und stärker hierarchisch machen.
Eine Argumentation, die Betriebsrät*innen und denjenigen, die es werden wollen, nicht selten entgegengehalten wird. Insbesondere kleine, inhabergeführte Unternehmen versuchen der Etablierung eines Betriebsrats häufig mit vermeintlich bestehenden „flachen Hierarchien“ den Wind aus den Segeln zu nehmen. Sollte es tatsächlich einmal zu Problemen kommen, könne man doch immer noch mit dem oder der Chef*in ein gemeinsames „Gespräch auf Augenhöhe“ führen.
Insoweit scheint sich die Unternehmenskultur in (Berliner) Start-Ups nicht von derjenigen eines mittelständischen Kleinbetriebs aus dem Hochsauerlandkreis zu unterscheiden. Ohnehin dürfte es sich bei der ablehnenden Haltung der Start-Ups – jedenfalls solcher die sich noch in den Kinderschuhen befinden – gegenüber der betrieblichen Mitbestimmung um kein neues Phänomen handeln.
Seit Jahren sprechen die Statistiken dafür, dass die Größe des Betriebs eine wichtige Rolle bei der Etablierung eines Betriebsrats spielt. Denn die Chance auf einen Betriebsrat steigt in Abhängigkeit zur Betriebsgröße. Während 2019 nur 9 % der Arbeitnehmer*innen in Betrieben mit 5 bis 50 Beschäftigten einen Betriebsrat hatten, wächst der Betriebsratsanteil in Betrieben mit mehr als 500 Arbeitnehmer*innen auf rund 90 %.
Spätestens dann, wenn Start-Ups wachsen und die Schwelle des KMU (kleines und mittelständischen Unternehmens) überschreiten, zeigen sich – im Verhältnis zu etablierten Konzernen – fundamentale Unterschiede im Umgang mit der betrieblichen Mitbestimmung. Die derzeit bekanntesten (Negativ-)Beispiele in diesem Zusammenhang dürften die Lieferdienstkonkurrenten Flink und Gorillas bilden (wir berichteten: LNS Journal vom 17. März 2022: Betriebsrat contra legem)