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Sachverstand im Bundestag – Interview mit Ralf Scholten

Unser Partner Ralf Scholten war am 18. September als Sachverständiger im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag. Über den Inhalt der Anhörung haben wir hier berichtet.
Nach der öffentlichen Anhörung haben wir mit ihm über den Austausch gesprochen.

Ralf, welchen Eindruck hattest du von der Diskussion?

„Ich hatte den Eindruck, dass allen Sachverständigen und Parteien bewusst ist, dass wir eine Reform brauchen, eine Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes. Das Betriebsverfassungsgesetz wurde zwar seit 1972 vielfach verändert, die Veränderungen liefen aber nicht so schnell wie die Veränderung der Arbeit von Betriebsräten.
Zum Teil haben die Anträge der Fraktion DIE LINKE. dem Rechnung getragen, so zum Beispiel mit der grundsätzlichen Möglichkeit des einfacheren Wahlverfahrens oder den Qualifizierungsvorschlägen für Betriebsräte im Hinblick auf neue Technologien. Andererseits haben die Parteien festgestellt, dass die Anträge noch weiter gehen müssen und die Probleme, die das Betriebsverfassungsgesetz lösen muss, noch differenzierter betrachtet werden müssen.
Es war eine spannende und hilfreiche Diskussion, ein weiterer Schritt aller Parteien, darüber nachzudenken, wie in den nächsten Jahren eine Novellierung zustande kommen kann.
Der Ansatz aller sollte es sein, grundsätzliche, strukturelle Probleme zu lösen und nicht – wie in den vergangenen Jahren – durch einzelne Neuregelungen das Gesetz weiter „zu flicken“ anstatt es zu erneuern.“

Welches Thema ist aus deiner Sicht am wichtigsten?

„Viele der diskutierten Themen waren wichtig. Aus meiner Sicht waren die wichtigsten Themen sicherlich die, die sich damit beschäftigt haben, wie die Arbeit der Betriebsräte in Zukunft vereinfacht und verbessert werden kann, wie sichergestellt werden kann, dass die Betriebsräte ihre Aufgaben auch schaffen: im Hinblick auf Personalausstattung, Qualifizierung und auch Technologie.

Welche Themen sind deiner Meinung nach zu kurz gekommen?

„Zum einen das Thema: Behinderung der Betriebsratsarbeit. Hier müssen alle demokratischen Parteien dafür werben, Schwerpunktstaatsanwaltschaften in den Ländern einzurichten, um eine qualifizierte Strafverfolgung zu gewährleisten. Zum anderen kam das Thema der Betriebsratswahlen in der Diskussion recht kurz, darüber muss weiter gesprochen werden. Die Beschäftigten vor Ort, müssen es viel einfacher haben, einen Betriebsrat zu gründen. Wenn die Gründung von Betriebsräten einfacher wird, dürfen wir damit rechnen, dass es mehr neue Betriebsräte gibt – und das unterstützt Arbeitnehmer:innen aber hat auch Vorteile für Arbeitgeber:innen. So hat beispielsweise Isabel Eder vom DGB nochmal hervorgehoben, dass durch Studien der Hans-Böckler-Stiftung belegt ist, dass Betriebe mit Betriebsrat innovativer sind, im Hinblick auf neue Technologien, Nachhaltigkeit und Umweltschutz.
Es muss viel einfacher werden, einen Betriebsrat zu gründen. Die aktuellen Regelungen zu Betriebsratswahlen verlangen Nichtjuristen die Einhaltung zahlreicher Formvorschriften ab. Das ist kaum leistbar.“

Wir sind gespannt auf die weitere Entwicklung.